
Mofa
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U) mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
Voraussetzungen
Mindestalter 15 Jahre
Fahrschule
Grundstoff der Theorie in 6 Doppelstunden (je 90 Minuten)
Die Anzahl der Übungsstunden beträgt min. 90min.
Klasse AM
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
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bbH 45 km/h
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Hubraum - Verbrennungsmotor max. 50 cm³ - Dieselmotor max. 500 cm³
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
(EU-Klasse L1e-B)
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder
(EU-Klasse L2e)
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.
c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(EU-Klasse L6e)
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.
Voraussetzungen
Mindestalter 16 Jahre
Fahrschule
Grundstoff der Theorie in 12 Doppelstunden (je 90 Minuten)
Zusatzunterricht 2 Doppelstunden (klassenspezifisch für Klasse A1)
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Die Anzahl der Übungsstunden ist individuell verschieden!
Klasse A1
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Voraussetzungen
Mindestalter 16 Jahre
Fahrschule
Grundstoff der Theorie in 12 Doppelstunden (je 90 Minuten)
Zusatzunterricht 4 Doppelstunden (klassenspezifisch für Klasse A1)
Besondere Ausbildungsfahrten: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten (je 45 Minuten).
Die Anzahl der Übungsstunden ist individuell verschieden!
Einschluss
Klasse AM