top of page

Mofa

​

a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U) mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

​

Voraussetzungen
Mindestalter 15
 Jahre

​

Fahrschule
Grundstoff der Theorie in 6 Doppelstunden (je 90 Minuten) 
Die Anzahl der Übungsstunden beträgt min. 90min.

Klasse AM

​

Für alle AM-Fahrzeuge gilt:

  • bbH 45 km/h

  • Hubraum - Verbrennungsmotor max. 50 cm³ - Dieselmotor max. 500 cm³

a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
(EU-Klasse L1e-B)
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.

b) Dreirädrige Kleinkrafträder
(EU-Klasse L2e)
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.

c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(EU-Klasse L6e)
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.

​

Voraussetzungen
Mindestalter 16 Jahre

​

Fahrschule
Grundstoff der Theorie in 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) 
Zusatzunterricht 2 Doppelstunden (klassenspezifisch für Klasse A1)
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Die Anzahl der Übungsstunden ist individuell verschieden!​
​

Klasse A1

​

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

​

Voraussetzungen
Mindestalter 16 Jahre

​

Fahrschule
Grundstoff der Theorie in 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) 
Zusatzunterricht 4 Doppelstunden (klassenspezifisch für Klasse A1)
Besondere Ausbildungsfahrten: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten (je 45 Minuten).
Die Anzahl der Übungsstunden ist individuell verschieden!

​

Einschluss
Klasse AM
​

bottom of page