Mofa
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a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U) mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
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Voraussetzungen
Mindestalter 15 Jahre
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Fahrschule
Grundstoff der Theorie in 6 Doppelstunden (je 90 Minuten)
Die Anzahl der Übungsstunden beträgt min. 90min.
Klasse AM
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Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
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bbH 45 km/h
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Hubraum - Verbrennungsmotor max. 50 cm³ - Dieselmotor max. 500 cm³
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
(EU-Klasse L1e-B)
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder
(EU-Klasse L2e)
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.
c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(EU-Klasse L6e)
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.
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Voraussetzungen
Mindestalter 16 Jahre
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Fahrschule
Grundstoff der Theorie in 12 Doppelstunden (je 90 Minuten)
Zusatzunterricht 2 Doppelstunden (klassenspezifisch für Klasse A1)
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Die Anzahl der Übungsstunden ist individuell verschieden!​​
Klasse A1
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a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
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Voraussetzungen
Mindestalter 16 Jahre
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Fahrschule
Grundstoff der Theorie in 12 Doppelstunden (je 90 Minuten)
Zusatzunterricht 4 Doppelstunden (klassenspezifisch für Klasse A1)
Besondere Ausbildungsfahrten: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten (je 45 Minuten).
Die Anzahl der Übungsstunden ist individuell verschieden!
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Einschluss
Klasse AM​