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Klasse B 

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Kraftfahrzeuge mit maximal 3,5t (3.500kg) zulässigem Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz), keine Krafträder.
Anhänger mit maximal 0,75t (750kg) zulässigem Gesamtgewicht oder Züge mit maximal 3,5t (3.500kg)  zulässigem Gesamtgewicht. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf dabei das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.

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Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
Mindestalter 16,5 Jahre für das begleitende Fahren BF17

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Fahrschule
Grundstoff der Theorie in 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) 
Zusatzunterricht 2 Doppelstunden (klassenspezifisch für Klasse B)
Besondere Ausbildungsfahrten: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten (je 45 Minuten).
Die Anzahl der Übungsstunden ist individuell verschieden!

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Einschluss
Klasse AM und L

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Besonderheit
Ein Führerschein, der mit einem Automatikfahrzeug erworben wurde, berechtigt nur zum Führen eines Kraftwagens mit Automatikgetriebe!

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